Sie haben die absolute Kontrolle

Die Detektivarbeit der Privat- und Wirtschaftsdetektei Astor / Condor International GmbH ist eine Personaldienstleistung, die nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet wird. D.h.: Für die Detektiv-/ Ermittlungsstunde wird in der Regel je nach Anforderung und Umfang des Auftrages zwischen € 69 bis € 89 berechnet.

Durch unsere zeitnahe Berichterstattung während eines Einsatzes garantieren wir Ihnen volle Transparenz bei der Kostenaufstellung. Den Aufwand können Sie selbst steuern, da Sie Ihren Auftrag jederzeit beenden können. Somit verfügen Sie über eine absolute Kostenkontrolle.

Diskretion auch bei der Rechnungsstellung

Um Ihnen absolute Diskretion in Ihrer Buchhaltung zu gewährleisten, haben Sie die Möglichkeit einer neutralen Rechnungsstellung durch uns.

Erstattung von Detektivkosten

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn

  • die Einschaltung einer Privat- oder Wirtschaftsdetektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht,
  • die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits erforderlich ist und
  • im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne vom Paragraph 91, 1 ZPO war.

Laut OLG Koblenz, 24.10.90, AZ 14 NW 671/90U.a. haben der erste Senat des OLG Zweibrücken (Az 1 W 13/78) und die OLGs Hamm (15 W 405/68), Braunschweig (3 W 10/74) und München (W 1234/76) in ihren Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 abs. 1 Satz 1 ZPO).