Ihre Detektei in 70567 Stuttgart, Plieninger Straße 44

Mit meinem Team für Sie vor Ort:

Friedhelm Oswald
Geschäftsführer
Privatkunden
- Ehe- und Partnerschaftsbetrug
- Untreue
- Unterhaltsangelegenheit
- Verschleierung von Einkünften
- Sorgerechtsstreit
- Ermittlung zum Kindeswohl
- Stalking
- Zeugensuche
- Adress- und Aufenthaltsermittlung
- Vermisstensuche
- Leumundrecherche
- Mietrechtsstreitigkeit
- Sachbeschädigung / Vandalismus
- Aufspüren von Abhör- und Videotechnik
Ihre Vorteile
- Berechnung ab Einsatzort (Bundesweit)
- Volle Kostenkontrolle
- Direkter und persönlicher Ansprechpartner
- Zeitnahe Berichterstattung
- Sie Steuern den Aufwand
- Beendigung des Auftrages jederzeit möglich
- Gemeinsame Besprechung der Vorgehensweise
- Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig
- Diskretion ist unser höchstes Gebot
- Schnelle Verfügbarkeit der Einsatzkräfte
Geschäftskunden
- Lohnfortzahlungsmissbrauch
- Arbeitszeit und Spesenbetrug
- Schwarzarbeit
- Unerlaubte Nebentätigkeit
- Vertragsbruch
- Wettbewerbsverstoß
- Diebstahl von Firmeneigentum
- Datenklau
- Versicherungsbetrug
- Marken- und Patentrechtsverletzung
- Werks- und Industriespionage
- Sabotage
- Aufspüren von Abhör- und Videotechnik
- Videoüberwachung
Ihre Vorteile
- Berechnung ab Einsatzort (Bundesweit)
- Volle Kostenkontrolle
- Direkter und persönlicher Ansprechpartner
- Zeitnahe Berichterstattung
- Sie Steuern den Aufwand
- Beendigung des Auftrages jederzeit möglich
- Gemeinsame Besprechung der Vorgehensweise
- Bei Bedarf diskrete / neutrale Rechnungsstellung
- Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig
- Diskretion ist unser höchstes Gebot
- Schnelle Verfügbarkeit der Einsatzkräfte
Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg entscheidet:
Arbeitnehmer übernimmt Ermittlungskosten!
Besteht ein konkreter Verdacht gegen einen Arbeitnehmer, dem durch einen Detektiv beweisen werden kann, dass er vorsätzlich entgegen seinen Pflichten handelte, muss er die Kosten der Ermittlungen gegen ihn übernehmen! Dadurch spart der Arbeitgeber den Aufwand für die Ermittlungen und kann sich von einem Mitarbeiter befreien, der ihm bewusst geschädigt hat.
Mehr erfahrenLArbG (Landesarbeitsgericht) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.04.2020, 19 Sa 46/19 entschieden – Arbeitnehmer müssen Ermittlungskosten einer Detektei zahlen.
Leitsatz des o.g. Urteils: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird, siehe auch BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 29. Juni 2017 – 2 AZR 597/16.

Die Detective Condor und Detective Astor International GmbH hat erfolgreich für uns ermittelt und Diebstähle am Arbeitsplatz aufgedeckt.

20 Jahre habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen, endlich ist die Familie wieder vereint – dank der Unterstützung der Detektive.

Als Anwalt arbeite ich mit der Detective Condor und Detective Astor International GmbH eng zusammen. Die Detektei liefert zuverlässige, gerichtsverwertbare Beweise.
Echte Fälle unserer Detektive aus Stuttgart
Versicherungsbetrug in Stuttgart
Bei dessen Halterin handele es sich um eine Portugiesin, er selbst sei alleine im Fahrzeug, bei der Unfallgegnerin ein Zeuge im PKW gewesen.
Der beauftragte Sachverständige der Versicherung aus Stuttgart stellte am gegnerischen Fahrzeug einen Schaden von 6.000 € fest, bezifferte den Wiederbeschaffungswert jedoch mit 25.000 €. Der Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers schätzte der Gutachter auf 5.800 €.
Die Überprüfung der Stuttgarter Versicherung ergab, dass bereits im November 2008 an dem Fahrzeug der Geschädigten ein Haftpflichtschaden bei einer anderen Versicherung in Höhe von Rund 26.000 € – somit ein Totalschaden – entstanden war. Weitere Ungereimtheiten veranlassten den Versicherer, die Detektei Condor in Stuttgart zu beauftragen, Hintergründe zu den beteiligten Personen zu ermitteln.
Die Detektei konnte recherchieren, dass die Geschädigte das Überführungskennzeichen am 23.03.2009 für vier Tage besorgt hatte. Der Detektiv erfuhr durch seine umfangreichen Ermittlungen, dass der Versicherungsnehmer bei der Polizei kein unbeschriebenes Blatt war und die Geschädigte mit dem Versicherungsnehmer in der Vergangenheit ca. 2 Jahre liiert war.
Im Zuge einer ausführlichen Befragung durch den Detektiv stellte sich heraus, dass angeblich beide Beteiligte sich zufällig am 22.03.2009 (Vortag des angezeigten Unfalles) getroffen haben und mit beiden Fahrzeugen ein Wettrennen veranstaltet haben wollen, hierbei sei es zu dem Auffahrunfall gekommen. Der Versicherungsnehmer habe dann angeregt, den entstandenen Schaden über seinen Versicherer abzuwickeln. Man habe sich spontan entschlossen, das gegnerische Fahrzeug am 23.03.2009 umzumelden und mittels Überführungskennzeichen zuzulassen.
Fazit: Durch die gute Ermittlungstätigkeit der Stuttgarter Detektive wurde der Versicherer von Leistungen aufgrund falscher Angaben befreit, zudem musste der Versicherungsnehmer für die entstandenen Detektivkosten aufkommen.
Das Detektiv-Team von Herrn Oswald ist in 31 Städten für Sie da:
- 63739 Aschaffenburg
- 70567 Stuttgart
- 71032 Böblingen
- 71332 Waiblingen
- 71642 Ludwigsburg
- 72070 Tübingen
- 72250 Freudenstadt
- 72458 Albstadt
- 72764 Reutlingen
- 73033 Göppingen
- 73430 Aalen
- 74080 Heilbronn
- 74523 Schwäbisch Hall
- 75172 Pforzheim
- 76137 Karlsruhe
- 76437 Rastatt
- 76532 Baden-Baden
- 77654 Offenburg
- 78048 Villingen-Schwenningen
- 78224 Singen
- 78462 Konstanz
- 78532 Tuttlingen
- 79106 Freiburg im Breisgau
- 79539 Lörrach
- 88045 Friedrichshafen
- 88213 Ravensburg
- 88400 Biberach an der Riß
- 89518 Heidenheim an der Brenz
- 97082 Würzburg
- 97424 Schweinfurt
- 97980 Bad Mergentheim