Ihre Detektei in 76137 Karlsruhe, Luise-Riegger-Straße 20

Mit meinem Team für Sie vor Ort:

Friedhelm Oswald
Geschäftsführer
Privatkunden
- Ehe- und Partnerschaftsbetrug
- Untreue
- Unterhaltsangelegenheit
- Verschleierung von Einkünften
- Sorgerechtsstreit
- Ermittlung zum Kindeswohl
- Stalking
- Zeugensuche
- Adress- und Aufenthaltsermittlung
- Vermisstensuche
- Leumundrecherche
- Mietrechtsstreitigkeit
- Sachbeschädigung / Vandalismus
- Aufspüren von Abhör- und Videotechnik
Ihre Vorteile
- Berechnung ab Einsatzort (Bundesweit)
- Volle Kostenkontrolle
- Direkter und persönlicher Ansprechpartner
- Zeitnahe Berichterstattung
- Sie Steuern den Aufwand
- Beendigung des Auftrages jederzeit möglich
- Gemeinsame Besprechung der Vorgehensweise
- Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig
- Diskretion ist unser höchstes Gebot
- Schnelle Verfügbarkeit der Einsatzkräfte
Geschäftskunden
- Lohnfortzahlungsmissbrauch
- Arbeitszeit und Spesenbetrug
- Schwarzarbeit
- Unerlaubte Nebentätigkeit
- Vertragsbruch
- Wettbewerbsverstoß
- Diebstahl von Firmeneigentum
- Datenklau
- Versicherungsbetrug
- Marken- und Patentrechtsverletzung
- Werks- und Industriespionage
- Sabotage
- Aufspüren von Abhör- und Videotechnik
- Videoüberwachung
Ihre Vorteile
- Berechnung ab Einsatzort (Bundesweit)
- Volle Kostenkontrolle
- Direkter und persönlicher Ansprechpartner
- Zeitnahe Berichterstattung
- Sie Steuern den Aufwand
- Beendigung des Auftrages jederzeit möglich
- Gemeinsame Besprechung der Vorgehensweise
- Bei Bedarf diskrete / neutrale Rechnungsstellung
- Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig
- Diskretion ist unser höchstes Gebot
- Schnelle Verfügbarkeit der Einsatzkräfte
Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg entscheidet:
Arbeitnehmer übernimmt Ermittlungskosten!
Besteht ein konkreter Verdacht gegen einen Arbeitnehmer, dem durch einen Detektiv beweisen werden kann, dass er vorsätzlich entgegen seinen Pflichten handelte, muss er die Kosten der Ermittlungen gegen ihn übernehmen! Dadurch spart der Arbeitgeber den Aufwand für die Ermittlungen und kann sich von einem Mitarbeiter befreien, der ihm bewusst geschädigt hat.
Mehr erfahrenLArbG (Landesarbeitsgericht) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.04.2020, 19 Sa 46/19 entschieden – Arbeitnehmer müssen Ermittlungskosten einer Detektei zahlen.
Leitsatz des o.g. Urteils: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird, siehe auch BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 29. Juni 2017 – 2 AZR 597/16.

Die Detective Condor und Detective Astor International GmbH hat erfolgreich für uns ermittelt und Diebstähle am Arbeitsplatz aufgedeckt.

20 Jahre habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen, endlich ist die Familie wieder vereint – dank der Unterstützung der Detektive.

Als Anwalt arbeite ich mit der Detective Condor und Detective Astor International GmbH eng zusammen. Die Detektei liefert zuverlässige, gerichtsverwertbare Beweise.