ZPO - Zivilprozessordnung
Das Zivilprozessrecht ist im wesentlichen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vom 30.01.1877
(in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.09.1950 mit zahlreichen späteren Änderungen) geregelt.
Die ZPO gehört zusammen mit dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der Strafprozessordnung (stopp) zu den sog. Reichsjustizgesetzen, die auf dem Gebiet des Verfahrensrechts schon zwei Jahrzehnte vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches die Rechtseinheit im Deutschen
Reich hergestellt haben.
(in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.09.1950 mit zahlreichen späteren Änderungen) geregelt.
Die ZPO gehört zusammen mit dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der Strafprozessordnung (stopp) zu den sog. Reichsjustizgesetzen, die auf dem Gebiet des Verfahrensrechts schon zwei Jahrzehnte vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches die Rechtseinheit im Deutschen
Reich hergestellt haben.




