Vollstreckung
Wird ein Mahnbescheid beantragt, (siehe Mahnverfahren) der an den Schuldner gesendet wird, nicht mit Zahlung der Schuldsumme oder mit schriftlichem Widerspruch innerhalb einer Woche beantwortet, so kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen: Durch ihn wird eine Zwangsvollstreckung (Pfändung) eingeleitet.




