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Mahnverfahren


Mit einem Mahnverfahren kann ein Gläubiger ohne Gerichtsverfahren eine Zwangsvollstreckung
anordnen, wenn Schulden nicht beglichen werden. Das Gericht prüft dabei nicht die Rechtmäßigkeit
der Forderung, sondern gibt dem Schuldner eine Woche Zeit zum Widerspruch. Nach Erlass des dem
Mahnbescheides folgenden Vollstreckungsbescheides spricht man von einer titulierten Forderung.
Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig. Nun kann eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden.