Lohnfortzahlungsbetrug
Lohnfortzahlung; die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern im Falle
unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgeld (ohne Überstunden)
in voller Höhe weiterzuzahlen (Entgeltfortzahlungsgesetz v. 24.05.1994), siehe Betrug.
unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgeld (ohne Überstunden)
in voller Höhe weiterzuzahlen (Entgeltfortzahlungsgesetz v. 24.05.1994), siehe Betrug.




