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„Um das bestmögliche Auftragsziel zu erreichen braucht es vorab eine individuelle Beratung und den Einsatz von spezialisierten Mitarbeitern.“ |
GeschäftskundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Handel, Industrie und Gewerbe.
Ermittlungen und Beobachtungen bei:
weiter zu unserem Angebot für Privatkunden PrivatkundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für den privaten Bereich.
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weiter zu unserem Angebot für Geschäftskunden KostenIhr Einfluss auf die Kosten!
Durch unsere Berichterstattung während einer Beobachtung, also zeitnah, steuern Sie den Aufwand (Kosten), da Sie den Auftrag jederzeit beenden können. Sie bestimmen, auf Grund unserer aktuellen Informationen und individueller Beratung, wann der Einsatz beendet werden kann, und verfügen somit über eine absolute Kostenkontrolle.
Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet wird. So werden individuell vereinbarte Stunden- und Kilometersätze je Detektiv und Einsatzwagen berechnet.
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch, unverbindlich und kostenfrei.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Neutralen Rechnungsstellung, zum Beispiel über eine kooperierende Werbeagentur, damit eine absolute Diskretion in Ihrer Buchhaltung gewährleistet ist.
Erstattung von Detektivkosten
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits erforderlich ist und im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne vom Paragraph 91, 1 ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, AZ 14 NW 671/90
U.a. haben der erste Senat des OLG Zweibrücken (Az 1 W 13/78) und die OLG´s Hamm (15 W 405/68), Braunschweig (3 W 10/74) und München (W 1234/76) in ihren Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 abs. 1 Satz 1 ZPO).
Ihre VorteileVorteile unserer Detektei im Überblick:
Städteinfo Die Detektei Astor in Oldenburg ist Ihr Partner als Zeuge und liefert Ihnen Beweise. Unsere Detektive dienen der Wahrheitsfindung, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
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