Telefonische Erstberatung garantiert kostenfrei:02131 / 17 77 22*Informieren Sie sich jetzt!
„Ich bin seit 15 Jahren detektivisch tätig, helfe meinen Mandanten mit professioneller Arbeit, um ein bestmögliches Auftragsziel zu erreichen.“ |
GeschäftskundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Handel, Industrie und Gewerbe.
Ermittlungen und Beobachtungen bei:
weiter zu unserem Angebot für Privatkunden PrivatkundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für den privaten Bereich.
Ermittlungen und Beobachtungen bei:
weiter zu unserem Angebot für Geschäftskunden KostenIhr Einfluss auf die Kosten!
Durch unsere Berichterstattung während einer Beobachtung, also zeitnah, steuern Sie den Aufwand (Kosten), da Sie den Auftrag jederzeit beenden können. Sie bestimmen, auf Grund unserer aktuellen Informationen und individueller Beratung, wann der Einsatz beendet werden kann, und verfügen somit über eine absolute Kostenkontrolle.
Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet wird. So werden individuell vereinbarte Stunden- und Kilometersätze je Detektiv und Einsatzwagen berechnet.
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch, unverbindlich und kostenfrei.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Neutralen Rechnungsstellung, zum Beispiel über eine kooperierende Werbeagentur, damit eine absolute Diskretion in Ihrer Buchhaltung gewährleistet ist.
Erstattung von Detektivkosten
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits erforderlich ist und im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne vom Paragraph 91, 1 ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, AZ 14 NW 671/90
U.a. haben der erste Senat des OLG Zweibrücken (Az 1 W 13/78) und die OLG´s Hamm (15 W 405/68), Braunschweig (3 W 10/74) und München (W 1234/76) in ihren Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 abs. 1 Satz 1 ZPO).
Ihre VorteileVorteile unserer Detektei im Überblick:
Städteinfo Unsere Detektive werden häufig eingesetzt, wenn es gilt, Schaden von einem Unternehmen abzuwenden. Hier kommt die Detektei Astor zum Zug, sei es bei der Beobachtung von Mitarbeitern, die ihre Krankheit nur vortäuschen, Spesenbetrug begehen oder mit Konkurrenzunternehmen zusammen arbeiten. Unser Detektivbüro erreichen Sie in solchen Fällen unter Rufnummer 02131 / 17 77 22, hier kann gerne mit einem Mitarbeiter der Detektei ein persönlicher Termin vereinbart werden.Neuss (lateinisch: Novesium) ist eine der ältesten Städte Deutschlands, 1984 beging Neuss seine 2000 Jahr Feier. 1190 wurde Neuss offiziell Stadt, als Heinrich IV Neuss Zollfreiheit bestätigte. Neuss ist sehr stark vom Brauchtum geprägt, am letzten August Wochenende findet in Neuss das Neusser Bürgerschützenfest mit rund 10.000 Schützen statt. |
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