Telefonische Erstberatung garantiert kostenfrei:05141 / 20 81 372*Informieren Sie sich jetzt!
„Um das bestmögliche Auftragsziel zu erreichen braucht es vorab eine individuelle Beratung und den Einsatz von spezialisierten Mitarbeitern.“ |
GeschäftskundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Handel, Industrie und Gewerbe.
Ermittlungen und Beobachtungen bei:
weiter zu unserem Angebot für Privatkunden PrivatkundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für den privaten Bereich.
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weiter zu unserem Angebot für Geschäftskunden KostenIhr Einfluss auf die Kosten!
Durch unsere Berichterstattung während einer Beobachtung, also zeitnah, steuern Sie den Aufwand (Kosten), da Sie den Auftrag jederzeit beenden können. Sie bestimmen, auf Grund unserer aktuellen Informationen und individueller Beratung, wann der Einsatz beendet werden kann, und verfügen somit über eine absolute Kostenkontrolle.
Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet wird. So werden individuell vereinbarte Stunden- und Kilometersätze je Detektiv und Einsatzwagen berechnet.
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch, unverbindlich und kostenfrei.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Neutralen Rechnungsstellung, zum Beispiel über eine kooperierende Werbeagentur, damit eine absolute Diskretion in Ihrer Buchhaltung gewährleistet ist.
Erstattung von Detektivkosten
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits erforderlich ist und im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne vom Paragraph 91, 1 ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, AZ 14 NW 671/90
U.a. haben der erste Senat des OLG Zweibrücken (Az 1 W 13/78) und die OLG´s Hamm (15 W 405/68), Braunschweig (3 W 10/74) und München (W 1234/76) in ihren Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 abs. 1 Satz 1 ZPO).
Ihre VorteileVorteile unserer Detektei im Überblick:
Städteinfo Durch die hervorragende Arbeit der Detektive der Detektei Astor International GmbH für Celle erzielen die Mandanten im Wirtschafts- und Privatbereich einen wesentlichen Wissensvorsprung.Hierdurch können zusätzliche Kosten gespart werden. Die qualifizierten Berufsdetektive der Detektei Astor verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Celle an der Aller ist eine große selbständige Stadt und Kreisstadt des Landkreises Celle in Niedersachsen, Deutschland mit ca. 71.000 Einwohnern. Celle gilt als südliches Tor zur Lüneburger Heide, hat eine pittoreske Altstadt mit über 400 Fachwerkhäusern und ein Schloss im Stil der Renaissance und des Barock. |
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