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„Ich bin seit 15 Jahren detektivisch tätig, helfe meinen Mandanten mit professioneller Arbeit, um ein bestmögliches Auftragsziel zu erreichen.“ |
GeschäftskundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Handel, Industrie und Gewerbe.
Ermittlungen und Beobachtungen bei:
weiter zu unserem Angebot für Privatkunden PrivatkundeHier ein Auszug aus unserem Portfolio für den privaten Bereich.
Ermittlungen und Beobachtungen bei:
weiter zu unserem Angebot für Geschäftskunden KostenIhr Einfluss auf die Kosten!
Durch unsere Berichterstattung während einer Beobachtung, also zeitnah, steuern Sie den Aufwand (Kosten), da Sie den Auftrag jederzeit beenden können. Sie bestimmen, auf Grund unserer aktuellen Informationen und individueller Beratung, wann der Einsatz beendet werden kann, und verfügen somit über eine absolute Kostenkontrolle.
Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet wird. So werden individuell vereinbarte Stunden- und Kilometersätze je Detektiv und Einsatzwagen berechnet.
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch, unverbindlich und kostenfrei.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Neutralen Rechnungsstellung, zum Beispiel über eine kooperierende Werbeagentur, damit eine absolute Diskretion in Ihrer Buchhaltung gewährleistet ist.
Erstattung von Detektivkosten
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits erforderlich ist und im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne vom Paragraph 91, 1 ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, AZ 14 NW 671/90
U.a. haben der erste Senat des OLG Zweibrücken (Az 1 W 13/78) und die OLG´s Hamm (15 W 405/68), Braunschweig (3 W 10/74) und München (W 1234/76) in ihren Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 abs. 1 Satz 1 ZPO).
Ihre VorteileVorteile unserer Detektei im Überblick:
Städteinfo Unsere Detektive ermitteln in Bocholt, dem Ruhrgebiet und Münsterland nicht nur für Privat- leute sondern auch für Industrieunternehmen und Gewerbetreibende. Dabei ist die Detektei Detective Astor GmbH immer bestrebt gerichtsverwertbare Beweise für den Auftraggeber zu erlangen, wenn denn diese Vorgabe an unsere Detektei heran- getragen wird.Bocholt liegt im westlichen Münsterland, die Ein- wohnerzahl beträgt ca. 73.000. Etwa 780 wurde Bocholt zum ersten Mal urkundlich erwähnt und erhielt 1221 Stadtrechte. Bocholt ist eine Fahrrad- stadt, jeder Bocholter Bürger soll mindestens ein Fahrrad besitzen. |
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